Steuern: Was 2023 teurer wird – und was günstiger – Wirtschaft

Das Jahressteuergesetz ist eine Mischung aus Steuervorschriften, die der Gesetzgeber vor Jahresende schnell prüfen muss. Das Gesetz ist wie die letzte große Tasche, die Sie packen, wenn Sie umziehen. Alles, was drumherum ist, passt hinein. Am Freitag hat der Bundestag mit den Stimmen der Ampelkoalition das diesjährige Jahressteuergesetz beschlossen. Auch diesmal gibt es Neuerungen, die nur einen sehr kleinen Kreis von Steuerrechtsbegeisterten begeistern werden, wie die „Änderung des Steueroasenabwehrgesetzes“ oder die „Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung“.

Anders als in den Vorjahren enthält diese Zeit aber auch ungewöhnlich viele Regelungen mit weitreichenden Auswirkungen auf die Bürgerinnen und Bürger. Es gibt viele Steuervergünstigungen, aber auch wenige Belastungen. Insgesamt führt das Gesetz zu jährlichen Mindereinnahmen für den Staatshaushalt von rund 4,5 Milliarden Euro. Die wichtigsten Punkte im Überblick.

Immobilienbewertung

Die „Anpassung der Vorschriften zur Bewertung von Grundstücken nach dem sechsten Abschnitt des zweiten Teils des Bewertungsgesetzes zur Verordnung über die Bewertung von Grundstücken vom 14. Juli 2021“ dürfte im Zusammenhang mit der größten Aufregung gesorgt haben das Jahressteuergesetz. Die Konsequenz dieser Monsterformulierung: Das Erben und Verschenken von Immobilien dürfte für viele Bürger im kommenden Jahr teurer werden. Der Hintergrund: Ab 2023 muss der Steuerwert einer Immobilie neu festgesetzt werden; Bewertungen sollten näher an aktuelle Marktwerte herangeführt werden. Da die Immobilienpreise in vielen Regionen und Städten stark gestiegen sind, dürften entsprechend höhere Steuerbescheide die Folge sein – die wiederum die Freibeträge übersteigen können, bis zu denen Immobilien steuerfrei vererbt werden können. Die Anpassung von Immobilienbewertungen geht auf den ehemaligen Bundesbauminister Horst Seehofer (CSU) zurück, der seinerseits eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts umsetzen musste.

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Im Finanzausschuss hatte auch die Unionsfraktion den Antrag gestellt, dann auch die Erbschaftsteuerfreibeträge zu erhöhen. Darauf konnte sich die Ampel jedoch nicht einigen; Vor allem SPD und Grüne waren dagegen. Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) teilte via Twitter mit, er sei überzeugt, dass beim Erbschafts- und Schenkungsteuerfreibetrag Handlungsbedarf bestehe. „Als reine Landessteuer, von der der Bund nicht profitiert, sollte die Initiative zur Erhöhung vorzugsweise von den Ländern ausgehen.“

überschüssige Gewinnsteuer

Lindner hat sich im Sommer entschieden gegen eine Steuer auf überschüssige Gewinne für Energieunternehmen ausgesprochen. Jetzt muss er noch einen einführen, eine EU-Vorgabe zwingt ihn dazu. Die Richtlinie aus Brüssel sieht die Einführung eines „Beitrags zur Energiekrise“ durch Unternehmen der Öl-, Gas-, Kohle- und Raffinerieindustrie vor. Das Jahressteuergesetz sieht nun vor, dass Gewinne in den Jahren 2022 und 2023, die mehr als 20 Prozent über dem Durchschnitt der Vorjahre liegen, mit 33 Prozent besteuert werden. Die zusätzlichen Steuereinnahmen dürften bei rund einer Milliarde Euro liegen; Die Strompreisbremse soll mit Geld mitfinanziert werden.

Als Lindner am Freitag twitterte, das Jahressteuergesetz enthalte „hauptsächlich gute Nachrichten“, aber auch „ein paar Wermutstropfen“, meinte er mit letzterem wohl die zu hohe Gewinnsteuer. Sein Haus hatte zuvor davor gewarnt, dass die EU Deutschland steuerrechtlich auf dünnes Eis zwinge. Die finanzpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Katharina Beck, nannte die Regelung ein „wichtiges Zeichen“ für Gerechtigkeit und Solidarität.

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Zahlungsmethode für Bundesleistungen

Als die Bundesregierung in diesem Jahr die Erste Hilfe für die Krise beschloss, war schnell klar, dass es dem Staat nicht so leicht fallen wird, Geld an seine Bürger zu überweisen. Mehr oder weniger gibt es immer noch keine Verbindung zwischen der Steueridentifikationsnummer, die jeder Bürger hat, sogar Babys – und einer zugehörigen IBAN. Der Arbeitgeber musste daher im Frühjahr die Energiepauschale aus dem Hilfspaket zahlen. Das soll sich künftig ändern, damit das für das Klima geplante Geld einfach und problemlos an die Bürger ausgezahlt werden kann. Im Jahressteuergesetz werde nun die gesetzliche Grundlage geschaffen, „ein direktes Zahlungsverfahren für öffentliche Leistungen unter Verwendung der Steueridentifikationsnummer einzurichten“.

Steuerfreie Photovoltaik

Wer Einkünfte aus dem Betrieb einer kleinen Photovoltaikanlage mit einer Leistung von bis zu 30 Kilowatt – beispielsweise auf dem Dach eines Einfamilienhauses – hat, muss diese nicht mehr versteuern. Die Regelung sollte ursprünglich ab dem kommenden Jahr gelten, wird nun aber rückwirkend auf dieses Jahr eingeführt. Außerdem entfällt ab dem kommenden Jahr die Umsatzsteuer beim Kauf einer kleinen Photovoltaikanlage.

Heimbüro

Die während der Pandemie eingeführte Flatrate des Homeoffice wird durch das Jahressteuergesetz ausgeweitet und erhöht sich auf sechs Euro für jeden Homeoffice-Tag. Es kann insgesamt bis zu 210 Tage verwendet werden. Auch beim Homeoffice-Abzug gibt es Ausnahmen.

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Mehr Steuerentlastung

Der sogenannte Sparfreibetrag steigt von 801 Euro auf 1.000 Euro für Singles und von 1.602 Euro auf 2.000 Euro für Paare. Es ist die erste Erhöhung seit Einführung dieses Kapitalertragsfreibetrags. Auch die Werbungskostenpauschale für Arbeitnehmer steigt von 1200 auf 1230 Euro, mehr als ursprünglich geplant, sowie die Ausbildungsvergütung für erwachsene Kinder von 924 Euro auf 1200 Euro. Auch der Beihilfebetrag für Alleinerziehende wird um 252 Euro erhöht. Dass Rentenbeiträge in der Steuererklärung ab dem nächsten Jahr vollumfänglich als Sonderausgaben geltend gemacht werden können, ist auch eine Vorschrift aus dem Jahressteuergesetz. Der Grundrentenzuschlag ist steuerfrei.

Energiefestpreis und Dezemberbeihilfe

Das Jahressteuergesetz regelt, dass Rentner die Energiepreispauschale versteuern müssen. Zudem müssen Gutverdiener, die noch den Solidaritätszuschlag zahlen, die Entlastung durch die „Dezemberhilfe“ und die Strom- und Gaspreisbremse versteuern.

Unterkunft

Die Sonderabschreibung bei Mietshäusern wird ausgeweitet – zumindest für den Bau besonders energieeffizienter Häuser und für Projekte, bei denen die Baukosten 4800 Euro pro Quadratmeter nicht überschreiten. Fünf Prozent der Herstellungskosten sind dann für vier Jahre steuerlich absetzbar. Die Verordnung gilt für Bauvorhaben, für die in den Jahren 2023 bis 2026 ein Bauantrag gestellt wird.

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