
Stand: 1.2.2023 10:23
Wer den öffentlichen Nahverkehr in Schleswig-Holstein nutzt, muss keine medizinische Maske mehr tragen. Die anderen Bundesländer wollen die Regelung noch nicht aufheben. Auch bei den Dämmanforderungen gibt es Unterschiede.
In Schleswig-Holstein gilt ab dem 1. Januar keine Maskenpflicht mehr im öffentlichen Nahverkehr. Nach erneuter Anhörung von Experten hatte die Landesregierung im Dezember beschlossen, dass die Regelung Ende 2022 ausläuft. Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) sprach von „einem weiteren Stück Normalität“.
Die Regierung setzt nun auf mehr Eigenverantwortung und gegenseitige Rücksichtnahme. Günther empfiehlt Risikogruppen in geschlossenen Räumen, sich weiterhin mit einer Maske zu schützen und Menschen mit Symptomen des Coronavirus weiterhin eine Maske zu tragen. Zudem gilt in einigen Bereichen noch eine Maskenpflicht, beispielsweise für Krankenhausbesucher.
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Die umliegenden Bundesländer halten an der Maske fest
Vorausgegangen war eine Diskussion über die Aufhebung der verbleibenden Corona-Maßnahmen und das einheitliche Vorgehen der Bundesländer. Im Dezember konnten sie sich nicht auf eine gemeinsame Strategie einigen. Daher gelten jetzt je nach Land unterschiedliche Regeln. Während die Maskenpflicht im ÖPNV in Sachsen-Anhalt und Bayern ausgelaufen ist, gilt sie unter anderem in Hamburg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern weiter. Das bedeutet, dass alle, die zum Beispiel aus Schleswig-Holstein mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit nach Hamburg pendeln, an der Landesgrenze eine medizinische Maske aufsetzen müssen.
Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Günther bedauerte, dass es keine einheitliche Lösung gebe. Er möchte, dass andere Länder der Aufhebung zustimmen. Auch Hamburgs Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) kritisierte die unterschiedlichen Regelungen – er nannte die Aufhebung der Maskenpflicht ab dem 1. Januar verfrüht. Das Übertragungsrisiko von Atemwegsinfektionen ist nach wie vor hoch, insbesondere im öffentlichen Nahverkehr in Großstädten. Hamburg will die Maskenpflicht im ÖPNV bis zum Frühjahr aufrechterhalten.
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Unterschiede auch bei der Absonderungspflicht
Auch Niedersachsen plant zunächst keine Änderungen der derzeit geltenden Maßnahmen, auch nicht im Zusammenhang mit der Maskenpflicht im ÖPNV. Gesundheitsamtssprecherin Anne Hage rechnete damit, dass die geltenden Regelungen im Frühjahr aufgehoben werden könnten. In Bremen gilt ab dem 1. März keine Mundschutzpflicht mehr im öffentlichen Nahverkehr, Niedersachsen hat bereits angekündigt, einen Flickenteppich mit seinem Nachbarland vermeiden zu wollen. Auch Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Hessen, Baden-Württemberg, das Saarland, Thüringen und Brandenburg wollen die Maskenpflicht einhalten. Im Berliner Nahverkehr gilt die Maskenpflicht bis mindestens Mitte Januar.
Zu den in vielen Bundesländern noch gültigen Corona-Maßnahmen gehört auch die Verpflichtung, Corona-Infizierte zu isolieren. Er war General in Schleswig-Holstein Die Verpflichtung, positiv auf Corona getestete Personen zu isolieren, entfällt ab dem 17. November. Gleichzeitig hoben auch Baden-Württemberg, Bayern und Hessen die Regelung auf, und positiv Getestete in Rheinland-Pfalz und im Saarland müssen sich nicht mehr isolieren. In den anderen zehn Ländern gilt die Pflicht weiterhin.
Meinungsverschiedenheiten auf Bundesebene
Auch auf Bundesebene herrscht Uneinigkeit darüber, wie mit weiteren Maßnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus vorgegangen werden soll. Nachdem der Virologe Christian Drosten im Dezember in einem Interview über den Übergang in eine Endemiesituation gesprochen hatte, forderte die FDP ein sofortiges Ende aller noch geltenden Maßnahmen. Die Partei appellierte zudem an die zuständigen Bundesländer, die Kopftuchpflicht in Bussen und Bahnen im Nahverkehr umgehend abzuschaffen. Gleichzeitig forderten CDU und CSU die Ampelkoalition auf, alle staatlichen Pandemiemaßnahmen aufzuheben und insbesondere die Maskenpflicht im Fernverkehr zu beenden. Für Fernzüge und Fernbusse gilt bis zum 7. April landesweit eine FFP2-Maskenpflicht. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) lehnte ein sofortiges Ende aller Maßnahmen ab, versprach aber, eine Verlängerung nach dem 7. April sei unwahrscheinlich.
