
Die bundesweite Frist für Immobilieneigentümer zur Abgabe von Grundsteuererklärungen endet tatsächlich um Mitternacht. In Bayern bekommen Eigentümer jetzt kurzfristig noch mehr Zeit: Das Kabinett beschloss überraschend, die Frist noch einmal zu verlängern.
Finanzminister Albert Füracker (CSU) sagte in München, vor allem Steuerberater hätten “mit großer Intensität” auf ihre derzeitige Überlastung hingewiesen. „Wir wollen niemanden verärgern, das ist nicht unser Anliegen, wir wollen dieses Steuerverfahren ordentlich durchführen.“ Und da es sich um ein völlig neues Verfahren handelt, will die Landesregierung die Bitte des Steuerberaters nicht ignorieren: „Wir würden die Frist in Bayern gerne noch einmal verlängern und um weitere drei Monate verlängern.“ Der CSU-Politiker fügte hinzu: „Einsendeschluss ist der 30. April.“
Minister: „Wir wollen Abhilfe schaffen“
Mit dieser Fristverlängerung will der Freistaat Füracker „mehr Entlastung schaffen“ – insbesondere für steuerberatende Berufe. „Und deshalb ist auch niemand negativ betroffen, der bereits aufgegeben hat“, stellte der Minister klar. “Jeder wird eine Erklärung abgeben müssen.”
Es gelte jetzt nicht, Energie mit “endlosen Aufbau- und Klagedebatten” zu verschwenden, sondern konstruktiv an diesem “Riesenprojekt” zu arbeiten. Das ist „Zukunftsarbeit“, da die neue Steuer erst 2025 fällig wird und noch einige Zwischenschritte zu gehen sind.
Bisher sind 4,3 Millionen Stellungnahmen eingegangen
Füracker forderte „jetzt eine echte Zeitnutzung, damit wir in drei Monaten wirklich fast alle Steuererklärungen abschließen können“. In Bayern wurden bisher rund 4,3 Millionen Grundsteuererklärungen abgegeben. Dies entspricht etwa 70 Prozent der zu treffenden Aussagen. Es ist nicht ungewöhnlich, dass er am Ende des Zeitraums bei etwa 70 bis 80 Prozent liegt. Dies gilt auch für andere Steuerarten.
Es sei das größte Steuerprojekt, „das in Deutschland seit Jahrzehnten umgesetzt werden muss“. Allerdings sei es keine politische Entscheidung, die Grundsteuer zu revidieren, sondern ein Antrag des Bundesverfassungsgerichts, betonte der CSU-Politiker. Letztlich ist der Freistaat Dienstleister für die Kommunen. „Die gesamten Einnahmen aus der Grundsteuer gehören bereits den Kommunen und bleiben auch künftig bei den Kommunen.“
Füracker: Es braucht nur wenige Angaben
Der Minister betonte, dass Bayern mit seinem Grundsteuergesetz “wirklich Maßstäbe” beim Bürokratieabbau gesetzt habe, da im Vergleich zum Bund im Freistaat nur sehr wenige Angaben erforderlich seien. „In Bayern braucht man nur ein landwirtschaftliches Grundstück und Wohnraum.“
Zudem gibt es im Freistaat nur eine Erhebung. „Beim föderalen Modell muss alle sieben Jahre eine neue Erhebung durchgeführt werden.“ Auch die dortigen Bodenrichtwerte spielten eine Rolle, “werden voraussichtlich immer wieder steigen – und so werden dort fast alle sieben Jahre die Grundsteuern durch die Hintertür erhöht”. Bayern will das nicht.
Aiwanger: „Nachahmung erlaubt“
Ministerpräsident Markus Söder (CSU) sagte auf Twitter, Bayern unterstütze Grundstückseigentümer und Steuerberater bei einer Fristverlängerung. “Wir wollen die Betroffenen entlasten, statt mit Sanktionen zu drohen.”
Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) hat die Bundesregierung dafür kritisiert, die Bürger aufzufordern, die Grundsteuererklärung bis Ende Januar abzugeben, die eigenen Liegenschaften aber frühestens im September. “Ganz getreu dem Motto ‘mit schlechtem Beispiel vorangehen’.” Bayern agiere hingegen realistisch und verlängere die Frist um drei Monate, betonte Aiwanger auf Twitter. Er fügte hinzu: „Nachahmung ist erlaubt.“
danke für die erweiterung
Die Vizepräsidentin des Landesverbandes der Steuerberater- und Wirtschaftsprüferberufe (LSWB), Sabine Oettinger, begrüßte die Verlängerung der Antragsfrist. “Die nächsten drei Monate werden den Kollegen in den Anwaltskanzleien die dringend benötigte Entlastung bringen.”
Franz Bergmüller, stellvertretender Vorsitzender der bayerischen AfD-Fraktion, beklagte, dass eine Fristverlängerung nichts an der Grundproblematik ändern würde. “Viele Leute sind mit dieser Grundsteuererklärung völlig überfordert.” „Die ganze Bürokratie“ wäre laut Bergmüller nicht nötig: „Man hätte die Grundsteuerdaten aus den älteren Erhebungen nachreichen und den Bürgern mit der Widerspruchsregelung diesen bürokratischen Wirrwarr ersparen können.“
Der Finanzexperte der Grünen im Landtag, Tim Pargent, sagte, die Verlängerung der Frist täte allen gut, die noch Probleme mit der Deklaration der Grundsteuer hätten. “Jetzt hast du mehr Zeit.” Allerdings solle nun auch die letzte Fristverlängerung erfolgen, „sonst wird die Zeit zur Umsetzung der erforderlichen Neuregelung zu kurz“. Auch der SPD-Abgeordnete Harald Güller lobte die Verschiebung des Übergabetermins: „Es ist eine unbürokratische Lösung, zumal die Verwaltung offenbar noch Zeit braucht, um die Vielzahl der bestehenden Fälle zu bearbeiten.“