Generalbundesanwalt: Russland-Spionage beim BND – Mutmaßlicher Mittäter verhaftet

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Russische BND-Spionage – mutmaßlicher Komplize festgenommen

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NNachdem der Bundesnachrichtendienst (BND) wegen Spionage für Russland festgenommen wurde, sitzt sein mutmaßlicher Komplize noch immer in Untersuchungshaft. Der Mann werde verdächtigt, von einem BND-Beamten ausspionierte Verschlusssachen nach Russland gebracht und dort an den Geheimdienst weitergegeben zu haben, teilte die Oberstaatsanwaltschaft Karlsruhe am Donnerstag mit. Bei der am Sonntag aus den USA am Münchner Flughafen festgenommenen Person handelt es sich nicht um einen BND-Beamten, sondern um einen deutschen Staatsbürger.

BND-Beamter Karsten L. Er wurde am 21. Dezember in Berlin wegen des Verdachts des Landesverrats festgenommen. Nach Angaben des Generalstaatsanwalts Arthur E., der der Mittäterschaft angeklagt ist. Die Ermittlungen erfolgten in enger Zusammenarbeit mit dem BND und mit Unterstützung der US-Bundespolizei und des FBI. Der Verdächtige wurde am Montag einem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt. Er befahl, Untersuchungshaft durchzuführen.

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Der im Dezember nach dem russischen Angriff auf die Ukraine im vergangenen Jahr festgenommene BND-Beamte soll die bei seiner Arbeit erlangten Informationen an Russland weitergegeben haben. Die Behörden in Karlsruhe erklärten damals, die von ihnen ausgespähten Informationen seien Staatsgeheimnisse im Sinne des Strafgesetzbuches. Damals wurden die Wohnung des Verdächtigen und zwei Liegenschaften des BND durchsucht. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sagte, sollte sich der Verdacht bestätigen, wäre dies ein deutlicher Schlag gegen die russische Spionage.

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Der sogenannte Maulwurf des BND wurde zuletzt 2014 entdeckt

BND-Präsident Bruno Kahl hatte im Dezember mitgeteilt, dass umfangreiche interne Ermittlungen unmittelbar nach Bekanntwerden des Verfassungsschutzes von möglichen verdächtigen Aktivitäten in seinen Reihen begonnen hätten. Als sie ihren Verdacht bestätigten, riefen sie sofort die Bundesanwaltschaft an. Der BND arbeite eng und zuverlässig mit den Ermittlungsbehörden zusammen, um den Fall gründlich aufzuklären, erklärte Kal.

Landesverrat kann laut Strafgesetzbuch mit Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren, in besonders schweren Fällen sogar mit lebenslanger Freiheitsstrafe geahndet werden. Ein solcher Fall liegt beispielsweise vor, wenn der Täter eine verantwortliche Stellung missbraucht, wenn ihm eine besondere Pflicht zur Wahrung von Staatsgeheimnissen übertragen wird.

Cal betonte damals die Bedeutung von Zurückhaltung und Diskretion. Bei Russland dagegen habe man es mit einem Akteur zu tun, „mit dessen Frechheit und Gewaltbereitschaft zu rechnen ist.“ Jedes Detail des öffentlich gemachten Prozesses sei ein Vorteil für diesen Gegner, um Deutschland zu schaden.

Der BND selbst – ein Doppelagent namens Maulwurf – wurde zuletzt 2014 entdeckt. Zwei Jahre später verurteilte das Oberlandesgericht München den Mann wegen jahrelanger Spionage vor allem für den US-Geheimdienst CIA zu acht Jahren Haft. Der damals 32-jährige Bürger wurde des Hochverrats und der Verletzung des Amtsgeheimnisses schuldig gesprochen. Mehr als 200 teils streng geheime oder brisante BND-Dokumente hat der Auszubildende zwischen 2008 und 2014 an die CIA übergeben und dafür mindestens 80.000 Euro kassiert.

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